Menschen unterstützen, Selbstständigkeit fördern
Ein Beruf nah am Menschen
Für andere Menschen da sein, sie im Alltag begleiten und ihre Lebensqualität verbessern: Die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin oder zum staatlich geprüften Sozialassistenten eröffnet vielfältige Möglichkeiten in sozialen und pflegerischen Berufsfeldern. Sozialassistentinnen und Sozialassistenten unterstützen ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf ebenso wie Kinder und Menschen in besonderen sozialen Lebenssituationen. Sie arbeiten mit Fachkräften aus Pflege, Pädagogik und Heilerziehungspflege zusammen und helfen bei Betreuung, Versorgung und Freizeitgestaltung. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Bedürfnisse und die Selbstständigkeit der Menschen.
Theorie und Praxis verbinden
Die zweijährige Vollzeitausbildung vermittelt Kenntnisse aus Gesundheit, Pflege, Erziehung und Soziales. In insgesamt 16 Praktikumswochen lernen die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Arbeitsfelder kennen. Im ersten Jahr sammeln sie Erfahrungen in Einrichtungen für ältere Menschen und in der Eingliederungshilfe. Im zweiten Jahr folgt ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, etwa einer Kindertagesstätte oder Offenen Ganztagsgrundschule. Ein weiteres Praktikum vertieft ein bereits kennengelerntes Arbeitsfeld. Lehrkräfte begleiten und reflektieren die praktischen Einsätze.
Persönliche Stärken entwickeln
Wir fördern Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und soziale Kompetenzen. Lernangebote in Musik, Gestaltung, Spiel, Sprachbildung oder informatischer Grundbildung setzen individuelle Schwerpunkte. Projekte ermöglichen, eigene Ideen umzusetzen. „Schüler helfen Schülern“, „Learn and Pray“, Schulsozialarbeit und Schulseelsorge ergänzen die persönliche Begleitung.
Ein Abschluss – viele Möglichkeiten
Die Ausbildung führt zum Berufsabschluss als staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. staatlich geprüfter Sozialassistent und in der Regel zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Darüber hinaus beinhaltet sie die Berechtigung, als Betreuungskraft nach §§ 43b und 53b SGB XI tätig zu werden. Der Abschluss ermöglicht einen Einstieg in soziale und pflegerische Tätigkeiten und weitere berufliche Qualifizierungen.