© Photographee.eu/Shutterstock.com
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Sozialassistenz

Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent und Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)

Berufsfachschule für Gesundheit/Erziehung und Soziales

Im Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit der Sozialassistentinnen und Sozialassistenten steht die Arbeit mit Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen oder mit krankheits-, alters- oder behinderungsbedingten Einschränkungen.

Darum sind ein gutes Einfühlungsvermögen und die Freude im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen eine wichtige Voraussetzung für diesen Beruf.

Sozialassistentinnen und Sozialassistenten arbeiten in

  • sozialpflegerischen Einrichtungen
  • sozialpädagogischen Einrichtungen

der Familien-, Alten- und Behindertenhilfe.

(Erweiterter) Erster Schulabschluss und Erfüllung der Vollzeitschulpflicht

Die Dauer der Ausbildung umfasst zwei Jahre in Vollzeitform.

 

Berufsbezogener Lernbereich (Bereichsspezifische Fächer):

  • Erziehung und Soziales, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht
  • Praktika im Umfang von 16 Wochen (z.B. in der Altenpflege, der Behindertenhilfe, in der Kita oder der offenen Ganztagsgrundschule)
  • Mathematik, Englisch

BerufsübergreifenderLernbereich:

  • Religionslehre, Deutsch/Kommunikation, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:

  • z.B. Religionspädagogik, Gestalten/Spiel, Musik/Rhythmik, EDV-Grundkenntnisse

Staatlich geprüfte/-r Sozialassistent/-in
und in der Regel
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Das Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.


Berechtigungen…

…zur Ausübung des Berufs Sozialassistent/-in

…zum Besuch der

  • Fachschule des Sozialwesens in der Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieher/-in) oder in der Fachrichtung Heilerziehungspflege
  • Fachoberschule Klasse 12 B (Fachhochschulreife)

Die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin/zum staatlich geprüften Sozialassistenten beinhaltet die Berechtigung, als Betreuungskraft nach § 87b Abs.3 SGB XI zu arbeiten.

Menschen unterstützen, Selbstständigkeit fördern

Ein Beruf nah am Menschen

Für andere Menschen da sein, sie im Alltag begleiten und ihre Lebensqualität verbessern: Die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin oder zum staatlich geprüften Sozialassistenten eröffnet vielfältige Möglichkeiten in sozialen und pflegerischen Berufsfeldern. Sozialassistentinnen und Sozialassistenten unterstützen ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf ebenso wie Kinder und Menschen in besonderen sozialen Lebenssituationen. Sie arbeiten mit Fachkräften aus Pflege, Pädagogik und Heilerziehungspflege zusammen und helfen bei Betreuung, Versorgung und Freizeitgestaltung. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Bedürfnisse und die Selbstständigkeit der Menschen.

Theorie und Praxis verbinden

Die zweijährige Vollzeitausbildung vermittelt Kenntnisse aus Gesundheit, Pflege, Erziehung und Soziales. In insgesamt 16 Praktikumswochen lernen die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Arbeitsfelder kennen. Im ersten Jahr sammeln sie Erfahrungen in Einrichtungen für ältere Menschen und in der Eingliederungshilfe. Im zweiten Jahr folgt ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, etwa einer Kindertagesstätte oder Offenen Ganztagsgrundschule. Ein weiteres Praktikum vertieft ein bereits kennengelerntes Arbeitsfeld. Lehrkräfte begleiten und reflektieren die praktischen Einsätze.

Persönliche Stärken entwickeln

Wir fördern Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und soziale Kompetenzen. Lernangebote in Musik, Gestaltung, Spiel, Sprachbildung oder informatischer Grundbildung setzen individuelle Schwerpunkte. Projekte ermöglichen, eigene Ideen umzusetzen. „Schüler helfen Schülern“, „Learn and Pray“, Schulsozialarbeit und Schulseelsorge ergänzen die persönliche Begleitung.

Ein Abschluss – viele Möglichkeiten

Die Ausbildung führt zum Berufsabschluss als staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. staatlich geprüfter Sozialassistent und in der Regel zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Darüber hinaus beinhaltet sie die Berechtigung, als Betreuungskraft nach §§ 43b und 53b SGB XI tätig zu werden. Der Abschluss ermöglicht einen Einstieg in soziale und pflegerische Tätigkeiten und weitere berufliche Qualifizierungen.

Flyer Sozialassistenz

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